Die EUTB® unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, und deren Angehörige kostenlos in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Die EUTB® unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, und deren Angehörige kostenlos in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
Gleichberechtigt, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
Rat und Orientierung gebend
Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
Gleichberechtigt, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
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Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB.
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