Ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung EUTB®

Wen und zu was berät die EUTB®?

Die EUTB® unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, und deren Angehörige kostenlos  in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Wen und zu was berät die EUTB®?

Die EUTB® unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, und deren Angehörige kostenlos  in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Wie berät die EUTB®?

Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen

Gleichberechtigt, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können

Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen

Ergänzend zur Beratung anderer Stellen

Rat und Orientierung gebend

Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen

Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.

Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie berät die EUTB®?

Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen

Gleichberechtigt, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können

Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen

Ergänzend zur Beratung anderer Stellen

Rat und Orientierung gebend

Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen

Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.

Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratungszeiten

Gern beraten wir Sie nach telefonischer Vereinbarung.

Beratungszeiten

Gern beraten wir Sie nach telefonischer Vereinbarung.